Freitag, 7. Dezember 2007

GEMA-Tube

Die GEMA und YouTube haben sich geeinigt: Deutsche YouTube-User dürfen nun das gesamte GEMA-Repertoire in eigenen Videos verwenden.

Klingt gut, da könnte ich doch endlich auch meine Videos mit Hintergrundmusik hochladen?

Aber so einfach ist die Sache leider nicht. Ich weiß noch aus meiner Webradio-Zeit, dass es neben der GEMA auch noch die GVL gibt, die ihr Stück vom Kuchen haben möchte.

Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis als Laie bedeutet das, dass man nun zwar jedes Lied aus dem Zuständigkeitsbereich der GEMA selbst singen und auf eigenen Instrumenten nachspielen darf. Das Verwenden von Musik professioneller Künstler bleibt jedoch nach wie vor Tabu, weil die GEMA nur für Textdichter und Komponisten, nicht jedoch für die ausführenden Künstler (d.h. die Bands) zuständig ist.

Die Meldungen zum YouTube-Deal, die man überall im Internet liest, gehen auf diese Feinheit leider größtenteils nicht ein, so dass nach wie vor unklar ist, ob die YouTube-Vereinbarung auch die GVL-Rechte einschließt oder nicht.

Die Darstellung bei iRights deckt sich mit meiner Rechtsauffassung, so dass man da wohl erstmal noch ein wenig Vorsicht walten lassen sollte.

Somit ist erstmal nur eins sicher: Internetrecht ist ein Feld voller Tretminen, auf dem man sich gewaltig in die Nesseln setzen kann. Selbst Karaoke und private Partybeschallung können offenbar gebührenpflichtig sein.

Ich habe gerade mal eine Mail an Google und die GEMA verfasst und um Aufklärung gebeten. Mal sehen, was zurück kommt und ob die Aussagen sich decken...

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