Freitag, 2. November 2007

Online-Durchsuchungen

Wieso ich gegen Online-Durchsuchungen bin:

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Man muss fairerweise sagen, dass dieser Fall wenig mit einer Onlinedurchsuchung zu tun hat. Soweit ich das in den Medien (Konkret u.ä.) mitbekommen habe, haben die guten Ermittler des BKAs ja wirklich nur stumpf nach den genannten, soziologischen Fachbegriffen gegoogelt und dann Texte mit einer Art Rasterfandung herausgesiebt, die sich mit dem Stil der MG einigermaßen decken. Das dies natürlich hahnebüchend ist und die daraus resultierenden Konsequenzen für Andrej H. Züge eines totalitären Staates aufweisen, ist klar. Dennoch wurde das alles ohne eine Onlinedurchsuchung zu Wege gebracht.

Vielleicht sollte man deshalb sogar gerade für Onlinedurchsuchungen sein. Ich bin mir da nie so ganz schlüssig. Natürlich ist die eigene Festplatte genauso schützenswert wie die eigene Wohnung, also darf nur mit einem konkreten Verdacht und nach richterlicher Anordnung berührt werden. Aber grundsätzlich muss ein Rechtsstaat schon Mittel haben, bspw. gegen pädophile Geschäftemacher o.ä. vorzugehen.

Nur muss man dafür Online durchsuchen? Oder reicht die geltene Gesetzlage dafür aus? Immerhin können Computer im Rahmen einer Hausdurchsuchung einfach konfisziert werden.

Schwierig. Onlinedurchsuchungen erfodern einen tiefen, staatlichen Eingriff in die Sicherheitsbarrieren, die Hard- und Softwarehersteller bewusst aufbauen. Sie schaffen somit neue Sicherheitslücken, die Dritte ausnützen können. Vor allem aber wird so eine Struktur gelegt, die nur dann sein darf, wenn die Demokratie wirklich stabil genug ist, auch schwerste Krisen zu überwinden. Und da hab ich bei den Deutschen immer so meinen Zweifel.

pcxHB hat gesagt…

Ja, Du hast Recht, dass das im Beitrag gezeigte keine Onlinedurchsuchung war.

Aber in der Diskussion um die Onlinedurchsuchung wird immer wieder betont, dass der normale Bürger nichts zu befürchten hätte, da der Durchsuchung hohe Hürden in den Weg gestellt werden sollen um die Anwendung auf Bagatellfälle zu vermeiden.

Im geschilderten Fall von Andrej H. wurde aufgrund fragwürdiger Indizien eine gewaltige Überwachungsmaschinerie in Gang gesetzt, die einen erheblichen Personal und Kostenaufwand erfordert. Dagegen ist eine Onlinedurchsuchung relativ einfach und bequem.

Wer kann also noch garantieren, dass sich die Online-Durchsuchung nicht genauso verselbständigt?

Zumal eine Online-Durchsuchung viel unauffälliger ist als eine Beschattung auf der Straße.

Ich denke, dass die vorhandenen Möglichkeiten der Strafverfolger auch ausreichen um Kinderschänder zu fangen, die immer wieder als Totschlagargument für die Onlinedurchsuchung herhalten müssen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass ihm nicht jedes Mittel Recht ist, sondern dass er sich bei der Ausübung seiner staatlichen Gewalt bestimmte Regeln selbst auferlegt. Und zu diesen Regeln sollte auch ein Transparenzgebot gehören, das Guerillamethoden im dunkeln verbietet.

Ich hatte vor längerer Zeit schon mal auf einen Artikel von Burkhard Hirsch verlinkt:
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/774/108666/

Der bringt des nach wie vor schön auf den Punkt.